Externe Meldestellen

Sie haben die freie Wahl zwischen dem internen Meldeweg (dieses Portal) und einer staatlichen externen Meldestelle. Eine Pflicht, zuerst intern zu melden, besteht nicht.

Externe Meldestelle des Bundes

Die zentrale externe Meldestelle des Bundes ist beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Dort können Sie Hinweise unabhängig von Ihrem Arbeitgeber abgeben.

Zur externen Meldestelle des Bundes ↗

Bundesamt für Justiz, Externe Meldestelle des Bundes, Adenauerallee 99–103, 53113 Bonn.

Weitere externe Meldestellen

Je nach Sachverhalt können auch besondere externe Meldestellen zuständig sein, zum Beispiel:

  • die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für bestimmte Sachverhalte im Finanzbereich,
  • das Bundeskartellamt für kartellrechtliche Sachverhalte,
  • Meldestellen einzelner Bundesländer, sofern eingerichtet.

Daneben bestehen die Möglichkeiten, sich an zuständige Aufsichtsbehörden oder – im Anwendungsbereich des EU-Rechts – an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union zu wenden.

Hinweis: Dieses Portal selbst ist die interne Meldestelle der hey contact heroes GmbH bzw. ein in ihrem Auftrag betriebener interner Meldekanal. Es ist ausdrücklich keine externe oder staatliche Meldestelle.

Entwurf – bitte juristisch prüfen lassen Die Zuständigkeit und die korrekten Kontaktdaten externer Meldestellen können sich ändern. Bitte vor Go-live verifizieren.